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VG Darmstadt, 25.08.2006 - 3 E 1772/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 2 Nr 1 TierSchG
Zum Begriff des Tierhalters im Sinne des Tierschutzgesetzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Zum Begriff des Tierhalters im Sinne des Tierschutzgesetzes)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Strafrecht - Tierschutz - Pferde
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87
Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2006 - 3 E 1772/05
Tierhalter ist derjenige, der die tatsächliche Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 1988, 655, Kluge, Tierschutzgesetz, § 2 Rn 11).
- VG Augsburg, 18.09.2009 - Au 5 S 09.989
Pferdehaltung; Veräußerung bereits anderweitig untergebrachter Tiere; …
Der Schutzzweck der Norm gebietet insoweit eine weite Auslegung (vgl. Kluge, Tierschutzgesetz, § 2 Rn 11; Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz § 2 Rn 7 ff.; VG Darmstadt vom 25.8.2006 Az. 3 E 1772/05).